Volkstrauertag

Am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent  liegt der nicht kirchliche Volkstrauertag. Er wurde nach dem Ersten Weltkrieg vom »Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge« eingeführt - damals noch am zweiten Sonntag in der Fastenzeit - um der Millionen Toten des Krieges zu gedenken. 1934 wurde der Volkstrauertag vom nationalsozialistischen Regime unter dem Namen »Heldengedenktag« übernommen. Inhalt und Ausführung wurden vom »Reichspropagandaminister« vorgeschrieben und überwacht. Anfang der 50er Jahre wurde der Volkstrauertag in der damaligen Bundesrepublik erneut eingeführt.

Heute gelten Trauer und Totengedenken nicht mehr allein den getöteten Soldaten beider Weltkriege, sondern den Opfern von Gewalt und Krieg aller Völker und Zeiten. An diesem Tag organisiert der Volksbund Kundgebungen, Gedenkfeiern und Kranzniederlegungen an Mahnmalen und Gedächtnisstätten. Die Verantwortung für Frieden und Versöhnung wird auch in Gottesdiensten der Kirchen besonders betont. Sie erinnern etwa an die Bergpredigt, in der Jesus sagt: »Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: ›Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen.‹ Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen.« (Matthäus 5, 43-44)